Vereinbarung zwischen
 
Tanzschule idance KLG
Hauptstrasse 50
5212 Hausen AG 
 
und
 
Mieter

 

1. Zweck der Vereinbarung
Regelung der Abrechnung von erteilten Tanzkursen und die Verteilung der entstandenen Kosten soll unmissverständlich geregelt sein.
 

2. Gültigkeit der Vereinbarung
Diese Vereinbarung gilt von ..........  bis .........

Die Vereinbarung wird danach stillschweigend auf unbestimmte Zeit weitergeführt. Die Kündigungsfrist beträgt 6 Monate jeweils auf das Monatsende.


3. Stundenmiete der Tanzschule
•    Einmalige Lektion CHF 40.-

   3.1. Pro Monat
a.    2-3 Lektionen à CHF 35.-
b.    4-8 Lektionen à CHF 30.-
c.    9-16 Lektionen à CHF 25.-
d.    17-32 Lektionen à CHF 20.-
e.    Ab 33 Lektionen à CHF 15.-

    3.2 Rabatte / Vergünstigungen
•    Idance Mitarbeiter / Inhaber / Mitinhaber etc. erhalten in 5 er Schritten zwischen 5% - max. 30% Rabatt.


4. Beschreibung der Vereinbarung
4.1.     Jede Lehrkraft ist in der Lage selbst zu bestimmen, ob und wie ein Kurs durchgeführt werden kann.
4.2.     Die Lehrkraft führt den Kurs auf eigenes finanzielles Risiko. 
4.3.    Der Hauptsitz beteiligt sich in keiner Weise an den Kosten für Miete oder verursachte Schäden. 
4.4.    Ein Nichtbeachten der Regelung kann Schadensersatzansprüche der 
idance zur Folge haben.


5. Vereinbarte Leistungen der Lehrkraft
5.1.     Vorbereitung und Durchführung des Kurses vor Ort
5.2.     Auswahl des geeigneten Unterrichtszeiten
5.3.    pünktliche Abrechnung der Raumkosten
5.4.    rechtzeitige Kursterminplanung mit der idance
5.5.    rechtzeitige Absprache und Beratung mit der Geschäftsleitung der idance bei Kursunterbesetzung oder Kursverschiebung
5.6.    Verschieben oder Absagen von Kursen nur in Absprache und mit ausdrücklicher Genehmigung der Geschäftsleitung der idance
5.8.    Personalien, Adressen oder sonstige Daten der Kursteilnehmer sind vertraulich und dürfen keinem Dritten zugänglich gemacht werden
5.9.     Kursteilnehmerliste immer nachführen und umgehend an die Zentrale der idance melden, wichtig sind Neuanmeldungen oder die Abwesenheit von Schülern.
5.10. Der Kursleiter hat sich an die internen Vorgaben zu halten, wie das Tanzlokal vor dem Kurs vorzubereiten ist! 
5.11. Das Tanzlokal wird nach dem Kurs in jedem Fall sauber und ordentlich hinterlassen. 
5.12. Jeder Lehrer ist verpflichtet die aktuellen Kurspreise der Website www.idance.ch zu entnehmen. 
Mit der Unterschrift bestätigt der Lehrer, die AGBs und die Kurspreispolitik gelesen und verstanden zu haben.


6. Vereinbarte Leistungen der idance

•    Aufschalten der Kurse auf der www.idance.ch
•    Unterstützung bei der Terminfindung
•    Bezahlung der Musikabgabe an die Suisa
•    Bezahlung des Beitrages an die TVS
•    Bezahlung der Betriebshaftplicht
•    Werbung an den Aussenfenster Seite Max & Moritz
•    Teilnehmerliste ergänzen/nachführen


7.    Raummiete des Tanzlehrers

7.1. Dem Kursleiter wird der Dienstag von 19:00 Uhr bis 22:00 Uhr fix zugeteilt.
7.2. Folglich sind das ca. 12 Stunden und die Kosten belaufen sich auf den Punkt 3.1. Abschnitt c mit je CHF 25.-.
7.2. Für den obenstehenden Tag und deren Zeitspanne würden monatlich CHF 300.- verrechnet.
7.3. Mit dem idance Rabatt von ___% werden nur noch CHF ______ fällig.
7.4. Allfällige zusätzliche Raummieten sind vom Kursleiter mit der idance abzusprechen und direkt abzurechnen.


8. Bankangaben
CREDIT SUISSE (Schweiz) AG
IBAN: CH57 0483 5154 5094 5000 0
BIC / SWIFT: CRESCHZZ80A
Clearingnummer: 4835

 

Die Vereinbarung wurde besprochen und/oder gelesen, verstanden und akzeptiert. Mit der Unterschrift bestätigen alle Parteien mit der Vereinbarung einverstanden zu sein.

Ort und Datum                    
________________________ 

Tanzschule idance KLG
Vertreten durch
Fabienne Keller

________________________           
Unterschrift 

 

Mieter

Ort und Datum                    

________________________ 

 

________________________           
Unterschrift 

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