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AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen vom 01.11.2010 der Tanzschule idance GmbH in 5200 Brugg AG

0. Wichtiges in Kurzform

Wer eine Lektion in einem Paarkurs nicht besuchen kann darf diese in einem anderen Paarkurs vor- resp. nachholen. Einer Rückvergütung oder Gutschrift kann nicht stattgegeben werden. Das Nachholen muss bis spätestens 4 Wochen nach Kursende stattgefunden haben.

1. Allgemeines

1.1 Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend aufgeführt als: AGB) sind auf sämtliche Rechtsbeziehungen zwischen dem Kunden und der idance GmbH (nach­folgend ge­mein­sam aufgeführt als: Parteien), unabhängig ob kauf- oder auftragsrechtlicher Natur, d.h. sowohl auf die Erbringung von Dienstleistungen sowie auch auf Verkäufe durch die idance GmbH, an­wend­bar. Die vorliegenden AGB bilden einen integrierenden Bestandteil eines jeden Vertrages zwischen der idance GmbH und dem Kunden bezüglich von der idance GmbH zu erbringende Dienstleistungen oder Verkaufsangebote der idance GmbH.

1.2 Auf Verträge oder einzelne Vertragsteile zwischen der idance GmbH und dem Kunden ist ausschliesslich Auftragsrecht gemäss Art. 394 ff. des Schweizerischen Obligationenrechts anwendbar, sofern nicht gesetzlich zwingend kaufvertragliche Normen anzuwenden sind. Im Falle der zwingenden Anwendbarkeit von nicht auftrags­rechtlichen Normen ist deren Anwendbarkeit im Rahmen des gesetzlich zulässigen ausdrücklich auf den oder die entsprechenden Vertragsteil(e) beschränkt.

1.3 Es wird un­wider­legbar angenommen, dass der Kunde von den vorliegenden AGB spätestens im Zeitpunkt des Vertrags­abschlusses voll­um­fänglich Kenntnis erhalten und sie vorbehaltlos und in vollem Umfang akzeptiert hat.

1.4 Ab­weichende allgemeine Geschäfts­be­dingungen oder andere Vertragsbedingungen des Kunden, die vom Kunden in irgendeiner Weise für an­wendbar erklärt wurden, sind für die Rechts­beziehungen zwischen der idance GmbH und dem Kunden nicht gültig, sofern die idance GmbH diese Bedingungen nicht ausnahmsweise ausdrücklich schriftlich akzeptiert hat. Soweit der mit dem Kunden individuell vereinbarte Vertrag Be­stimmungen enthält, die von den vorliegenden AGB abweichen, gehen die individuell vereinbarten Vertragsregeln diesen AGB vor.

1.5 Sämtliche Vereinbarungen und rechtserheblichen Erklärungen der Parteien betreffend die Abänderung des Vertrages zwischen den Parteien bedürfen für ihre Gültigkeit der Schriftform. Dies gilt auch für die Änderung des Schriftformerfordernisses.

1.6 Sollte sich eine Bestimmung dieser AGB oder eines zwischen den Parteien abgeschlossenen Vertrages als ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar erweisen, so berührt dies die Wirksamkeit dieser AGB und des zwischen den Parteien abgeschlossenen Vertrages im Übrigen nicht. Statt der un­wirk­samen oder undurch­führbaren Bestimmung gilt eine solche Bestimmung als vereinbart, die dem wirtschaft­lichen Zweck dieser AGB und des zwischen den Parteien abgeschlossenen Vertrages in rechtswirksamer Weise am nächsten kommt. Dasselbe gilt für die Ergänzung etwaiger Vertragslücken dieser AGB und des zwischen den Parteien abgeschlos­senen Vertrages.

2. Angaben in Prospekten, Inseraten, Katalogen und Onlineangebote

Ohne anderweitige ausdrückliche Vereinbarung sind, ohne darauf beschränkt zu sein, Prospekten, Inseraten, Katalogen und Onlineangebote der idance GmbH nicht verbindlich. Die in derartig publizierten Angeboten enthaltenen Angaben über die Art, den Umfang sowie sonstige Details über die angebotenen Leistungen der idance GmbH sind nur verbindlich, soweit sie ausdrücklich zugesichert sind.

3. Angebot, Offerte und Vertragsschluss

3.1 Als Offerten der idance GmbH im Sinne dieser AGB gelten dem Kunden zugesandte spezifische Angebote oder Vertragsexemplare. Die Offerten der idance GmbH behalten ihre Gültigkeit für 30 Tage, sofern nichts anderes vereinbart wurde. Weder zugesandte Offerten noch anderweitig öffentlich zugänglich gemachte Angebote der idance GmbH gemäss Ziff. 0 dieser AGB stellen direkte Vertragsangebote dar. Sämtliche mit einer Offerte von der idance GmbH allfällig abgegebenen Materialien wie Beschriebe, Broschüren, Vertragsexemplare, CDs und oder DVDs verbleiben im Eigentum der idance GmbH, sofern in der Offerte nicht ausdrücklich etwas anderes bestimmt wird. Der Inhalt der Offerte sowie sämtliche abgegebenen Materialien dürfen nicht ohne Einwilligung der idance GmbH Dritten zugänglich gemacht werden.

3.2 Die Annahme der Offerte durch den Kunden, sei es schriftlich oder mündlich, stellt für den Kunden ein bindendes Angebot zum Vertragsabschluss dar. Besteht die Offerte aus oder liegt ihr ein spezifisches Vertragsexemplar bei, erfolgt die Annahme der Offerte durch den Kunden durch die Rücksendung des unterzeichneten Vertragsexemplares. Dieses Angebot zum Vertragsabschluss des Kunden kann die idance GmbH innerhalb einer Woche ab Annahme der Offerte durch den Kunden durch Zusendung (i) einer Auftrags­be­stätigung oder (i) des gegen­gezeichneten Vertrags­exemplares an­nehmen. Bei schriftlicher Zusendung ist das Datum des Poststempels, bei anderweitiger Zusendung der Zeitpunkt der Absendung massgebend. Bis zum Ablauf dieser Woche bleibt der Kunde an seine Annahme der Offerte gebunden. Durch seine Annahme der Offerte nimmt der Kunde diese AGB vollumfänglich und unbeschränkt an.

3.3 Der Vertrag zwischen der idance GmbH und dem Kunden gilt als abgeschlossen, sobald innerhalb der erwähnten Woche die Auftragsbestätigung oder das gegengezeichnete Vertragsexemplar gemäss Art. 10 Abs. 1 OR zur Absendung abgegeben oder dem Kunden ausgehändigt wurde.

3.4 Weicht die Auftragsbestätigung infolge von Rechnungs- und/oder Schreib­fehlern wesentlich von der vom Kunden an­genommenen Offerte der idance GmbH ab, ist die idance GmbH berechtigt, innert 5 Tagen ab Empfang der Auftragsbestätigung mit schriftlicher Mitteilung an den Kunden ohne Weiteres und ohne Kostenfolge vom Vertrag zurückzutreten.

3.5 Werden vom Kunden Änderungen gewünscht, die von der Auftragsbestätigung oder dem gegengezeichneten Vertrag abweichen, berührt dies die Gültigkeit des abgeschlossenen Vertrages nicht. Die idance GmbH teilt dem Kunden gleichwohl innert 2 (zwei) Wochen mit, inwieweit die Änderungen möglich sind und welche Auswirkungen sie auf die Leistungserbringung sowie die Preise haben. Werden die mitgeteilten neuen Bedingungen vom Kunden nicht innert 5 (fünf) Tagen schriftlich abgelehnt, gilt der ursprüngliche Ver­trag als aufgehoben und ein Vertrag mit den neuen Be­dingun­gen als abgeschlossen, ansonsten gilt nach wie vor der ur­sprüngliche Vertrag unverändert weiter.

4. Umfang der Dienstleistungen

4.1 Der Umfang sowie der zeitliche Rahmen bzw. Fristen für die Erbringung der Dienstleistungen der idance GmbH oder für allfällige Lieferungen aus Verkauf sind in der Auftragsbestätigung oder dem schriftlichen Vertrag einschliesslich eventueller Beilagen abschliessend aufgeführt und definiert.

4.2 Die idance GmbH ist ermächtigt, jederzeit Änderungen an ihren Dienstleistungen vorzunehmen, sofern diese Änderungen objektiv zu Verbesserungen führen und keine Preiserhöhung bewirken.

4.3 Die idance GmbH ist berechtigt, den vereinbarten Ort ihrer Dienstleistungserbringung innerhalb desselben Postleitzahlkreises jederzeit zu ändern.

4.4 Die idance GmbH ist in jedem Fall berechtigt, für die Vertragserfüllung Hilfspersonen beizuziehen, sofern die Parteien den Beizug von Hilfspersonen nicht ausdrücklich schriftlich ausschliessen.

5. Mitwirkungsobliegenheiten des Kunden - Reglemente und Hausordnung

5.1 Dem Kunden obliegt es, die idance GmbH umfassend, ungefragt und frühzeitig über alle Umstände zu informieren, die für die Vertragserfüllung durch die idance GmbH oder den Kunden von Bedeutung sein können.

5.2 Der Kunde verpflichtet sich, im Falle der Inanspruchnahme von Dienstleistungen der idance GmbH die geltenden Reglemente sowie die Hausordnung der idance GmbH vollumfänglich zu akzeptieren und zu befolgen.

6. Preise

6.1 Sofern nicht anders vereinbart, verstehen sich alle Preise - unabhängig davon, ob enthalten in Offerten oder Auftragsbestätigungen sowie kauf- oder auftragsrechtlicher Natur – als netto, ohne allfällige Verpackung und ohne jegliche Versicherungen, exklusiv allfällig gesetzlich vorgezogenen Gebühren, in Schweizerfranken, ohne irgend­welche Abzüge. Sofern nicht anders vereinbart, werden allfällige Nebenkosten wie, ohne darauf beschränkt zu sein, Versicherungen, Versand-, Ausfuhr-, und oder Bewilligungskosten vom Kunden getragen. Ebenso trägt allein der Kunde die Kosten für alle Arten von Steuern, Abgaben, Gebühren, Zölle und dergleichen, die im Zusammenhang mit dem Vertrag erhoben werden. Der Kunde ist zur vorbehaltlosen Erstattung an die idance GmbH verpflichtet, sofern die idance GmbH die in dieser Ziffer aufgeführten Kosten, die vom Kunden zu tragen sind, be­glichen hat.

6.2 Die idance GmbH behält sich das Recht zur Anpassung der Preise vor, falls sich zwischen dem Zeitpunkt der Offerte der idance GmbH bzw. der Annahme der Offerte durch den Kunden und der vertragsgemässen Erfüllung die Lohnansätze oder sonstige Kosten erheblich ändern. In solchen Fällen erfolgt die Preis­anpassung entsprechend der Teuerung. Eine angemessene Preisanpassung erfolgt ausserdem, wenn die Art oder der Umfang der vereinbarten Dienst­leistungen eine wesentliche und dauernde Änderung erfahren haben.

6.3 Soweit kein Festpreis oder eine andere Vergütungsart schriftlich vereinbart wurde, erfolgt die Honorierung der idance GmbH für ihre Dienstleistungen nach Aufwand im Stundenansatz, wobei die Honorierung, sofern im Vertrag nichts anderes vereinbart, geschuldet ist, sobald die idance GmbH ihre vertragsmässige Tätigkeit aufnimmt. Sofern im Vertrag nicht ausdrücklich anders vereinbart, gelten die Stundeansätze der idance GmbH, wie sie im Zeitpunkt des Vertragsabschlusses Bestand hatten.

6.4 Sofern vom Kunden schriftlich gewünscht, führt die idance GmbH ihre geleisteten Stunden in der Rechnung oder einer Beilage dazu auf. In jedem Fall gelten die geleisteten Stunden sowie die Rechnungen als vom Kunden genehmigt und angenommen, falls der Kunde nicht innerhalb von zehn Tagen ab Erhalt schriftlich Einwände erhebt.

6.5 Soweit keine anderweitige Spesen- und Auslagenregelung individuell und schriftlich vereinbart wurde oder Spesen und Auslagen nicht explizit durch den vereinbarten Preis gedeckt sein sollen, hat der Kunde die idance GmbH für alle allfällig bei der Vertragserfüllung anfallenden Spesen und Auslagen zu entschädigen.

7. Zahlungsbedingungen

7.1 Sofern nichts anderes vereinbart, sind Zahlungen vom Kunden bis zur 1. Lektion, bei Rechnungen innert dreissig Tagen ab Rechnungsdatum netto ohne Abzug von Skonto, Spesen, Steuern, Abgaben, Gebühren, Zöllen oder dergleichen zu leisten, spätestens jedoch bis zur 1. Lektion.

7.2 Wenn die Anzahlung des Kunden, sofern vereinbart, nicht vertragsgemäss geleistet wird, ist die idance GmbH berechtigt, am Vertrag festzuhalten oder vom Vertrag zurückzutreten sowie in beiden Fällen Schadenersatz zu verlangen.

7.3 Hält der Kunde die vereinbarten Zahlungstermine nicht ein, so befindet er sich auch ohne Mahnung vom Zeitpunkt der Fälligkeit an im Verzug und hat von diesem Zeitpunkt an einen Verzugszins von 5% (fünf Prozent) pro Jahr zu entrichten. Die Zahlung der Verzugszinsen befreit den Kunden nicht von seiner Zahlungspflicht, seinen übrigen Vertragspflichten oder seiner Pflicht, Schadenersatz zu leisten. Die idance GmbH ist berechtigt, für jede Mahnung des Kunden eine zusätzliche Mahngebühr von CHF 25.-- zu erheben.

7.4 Eine Verrechnung gegenseitiger Forderungen aus diesem oder im Zusammenhang mit einem Vertrag ist nur mit schriftlicher Genehmigung der idance GmbH möglich.

7.5 Ist der Kunde mit der Zahlung fälliger Rechnungen in Verzug, so ist die idance GmbH berechtigt, ihre vertragsgemässe Tätigkeit einzustellen, bis ihre Forderungen erfüllt sind.

7.6 Vergünstigungen sowie Gutscheine können nicht kumuliert werden (Gutscheine, Kinogutscheine, Werbeprämie etc.). Die Werbeprämie wird dir für den nächsten Kurs gutgeschrieben (falls derjenige auch den Kurs bezahlt hat).

8. Eigentumsvorbehalt

8.1 Die idance gmbH bleibt die Eigentümerin ihrer gesamten Dienstleistungen und oder allfälliger Lieferungen aus Verkauf, bis sie die Zahlung des Kunden gemäss Vertrag vollständig erhalten hat.

9. Dienstleistungsbeginn und Lieferfrist

9.1 Der in der Auftragsbestätigung und oder dem Vertrag angegebene Beginn der Erbringung der Dienstleistungen oder eine allfällige Lieferfrist aus Verkauf gilt, sobald der Vertrag rechtsgültig abgeschlossen ist und allfällig zu erbringenden Vorauszahlungen durch den Kunden geleistet worden sind.

9.2 Der Beginn der Erbringung der Dienstleistungen bzw. eine allfällige Lieferfrist aus Verkauf verlängert sich angemessen:

  • wenn die idance GmbH allfällige Angaben, die sie für die Erfüllung des Vertrages benötigt, nicht rechtzeitig, unvollständig und/oder in unbrauchbarer Form zugehen, oder wenn sie der Kunde nachträglich abändert und damit eine Verzögerung verursacht;
  • wenn Hindernisse auftreten, die die idance gmbH trotz Anwendung der branchenüblichen und gebotenen Sorgfalt nicht abwenden kann, ungeachtet dessen, ob sie bei ihr, dem Kunden oder einem Dritten entstehen. Solche Hindernisse sind beispielsweise, ohne darauf beschränkt zu sein, Epidemien, Mobilmachung, Krieg, Aufruhr, erhebliche Betriebsstörungen, Unfälle, Arbeits­konflikte, behördliche Mass­nahmen oder Unter­lassungen, Natur­ereignisse;
  • wenn der Kunde mit der Erfüllung seiner vertrag­lichen Pflichten aus dem Vertrag oder früheren Verträgen mit der idance GmbH im Verzug ist, insbesondere wenn der Kunde die Zahlungs­bedingungen nicht einhält.

9.3 Wegen Verspätung der Dienstleistungen und/oder einer allfälliger Lieferfrist aus Verkauf stehen dem Kunden weder Rücktrittsrechte noch Ansprüche wie Minderung oder Schaden­ersatz zu. Diese Einschränkung gilt nicht für rechtswidrige Absicht oder grobe Fahrlässigkeit der idance GmbH, jedoch sind sämtliche erwähnten Rechte und Ansprüche auch für rechtswidrige Absicht und grobe Fahr­lässigkeit von Hilfspersonen aus­geschlossen. Für die Nichterfüllung und Schlechterfüllung durch die idance GmbH gelten aus­schliesslich die Regelungen gemäss Ziff. 16 dieser AGB.

10. Versand

10.1 Besondere Wünsche betreffend einen allfälligen Versand bei Verkäufen und eine allfällige Versicherung des Versands sind der idance GmbH spätestens bei der Annahme der Offerte schriftlich bekannt zu geben, wobei der Versand in jedem Fall auf Rechnung und Gefahr des Kunden erfolgt und der Kunde sämtliche Kosten einer allfälligen Versandversicherung zu tragen hat.

10.2 Beanstandungen im Zusammenhang mit einem Versand sind vom Kunden bei Erhalt der Lieferung unverzüglich an den letzten Lieferanten zu richten.

11. Beanstandungen und Mängelrüge

11.1 Der Kunde hat allfällige Beanstandungen betreffend der von der idance GmbH erbrachten (Teil-)Dienstleistung unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von einer Woche, der idance GmbH schriftlich mitzuteilen. Ebenso sind (Teil-) Lieferungen aus Verkauf nach Erhalt innerhalb angemessener Frist, spätestens jedoch innerhalb von 2 (zwei) Wochen, zu prüfen und der idance GmbH eventuelle Mängel unverzüglich und substantiiert schriftlich bekannt zu geben (i.e. Mängelrüge). Unterlässt der Kunde die Beanstandung der (Teil-) Dienstleistung oder die Mängelrüge, gilt die (Teil-) Dienstleistung oder (Teil-) Lieferung als ge­nehmigt und ab­genommen.

11.2 Die idance GmbH ist berechtigt, die ihr gemäss Ziff. 11.1 mitgeteilten Bean­stand­ungen oder Mängel innert angemessener Frist zu beheben, und der Kunde hat ihr hierzu Gelegenheit zu geben.

11.3 Aufgrund von Beanstandungen oder Mängeln irgendwelcher Art an (Teil-) Dienstleistungen oder (Teil-) Liefer­ungen hat der Kunde keine Rechte und Ansprüche ausser den in Ziff. 11 sowie Ziff. 12 (Gewähr­leistung, Haftung für Mängel) dieser AGB ausdrücklich genannten.

12. Gewährleistung bei Verkauf

12.1 Die Gewährleistungsfrist für allfällige Lieferungen aus Verkauf beträgt 12 (zwölf) Monate. Sie beginnt mit der Aufgabe zum Versand oder der direkten Aushändigung an den Kunden. Wird der Versand aus Gründen verzögert, die die idance GmbH nicht zu vertreten hat, endet die Gewährleistungsfrist spätestens 18 (achtzehn) Monate nach Meldung der Versandbereitschaft durch die idance GmbH.

12.2 Die Gewährleistung erlischt vorzeitig, wenn der Kunde oder Dritte unsachgemäss Änderungen oder Reparaturen an der Lieferung vor­nehmen oder wenn der Kunde, falls ein Mangel aufgetreten ist, nicht umgehend geeignete Massnahmen zur Schadens­minderung trifft und der idance GmbH schriftlich und sub­stantiiert den Mangel anzeigt und Gelegenheit gibt, den Mangel zu beheben.

12.3 Die idance GmbH behalt sich ausdrücklich ein Nachbesserungsrecht vor, dass allen anderen hierin oder gesetzlich vorgesehenen Rechtsbehelfen vorgeht.

13. Gewährleistungsausschluss

13.1 Von der Gewähr­leistung aus Verkauf in jedem Fall ausgeschlossen sind alle Arten von Schäden, die nachgewiesenermassen nicht infolge von Gründen, die die idance GmbH zu vertreten hat, entstanden sind.

13.2 Wegen Mängeln aus Verkauf oder dem Fehlen zugesicherter Eigenschaften hat der Kunde keine Rechte und Ansprüche ausser den in Ziff. 12.1 bis 13 ausdrücklich genannten, insbesondere keine Ansprüche auf Wandlung oder auf Schadenersatz.

13.3 Die Gewährleistungsrechte und Einreden können Dritten ohne vorherige schriftliche Genehmigung der idance GmbH nicht übertragen werden.

13.4 Soweit nicht ausdrücklich anderweitig vereinbart, gilt für die Haftung der idance GmbH für Mängel die Haftungs­beschränkung gemäss Art. 18 dieser AGB uneingeschränkt.

14. Geistiges Eigentum

Alle Rechte betreffend geistiges Eigentum der idance GmbH, insbesondere allfällige Urheberrechte mit allen damit zusammen­hängenden Nutzungsrechten und Be­fugnissen, sowie Know-How etc., mit denen der Kunde im Rahmen der Vertrags­erfüllung in Berührung kommt, sei es durch persönliche Kenntnisnahme oder durch Überlassung von Unterlagen oder sonstigen Materialien, verbleiben uneingeschränkt bei der idance GmbH. Sofern im Vertrag nicht anders explizit vereinbart, ist dem Kunden die Benutzung und Weitergabe von geistigem Eigentum wie Dancing-Kurse©, Boogie-Jive©, idance© etc. der idance GmbH ausdrücklich untersagt.

15. Geheimhaltung

15.1 Die Parteien verpflichten sich, sämtliche Materialien wie Unterlagen sowie andere Informationen, die sie während der Erfüllung dieses Vertrages erhalten und erfahren, vertraulich zu halten, sofern sie nicht nachweislich allgemein bekannt sind oder die Parteien zur Preisgabe rechtlich verpflichtet sind. Die empfangende Partei wird die empfangenen Materialien wie Unterlagen sowie andere Informationen nicht ohne vorgängige schriftliche Ermächtigung der anderen Partei Dritten ganz oder teilweise zugänglich machen oder ausserhalb des Zwecks verwenden, zu dem sie ihr übergeben worden sind. Als vertraulich gelten u.a. Unterlagen und Informationen, die von der preisgebenden Partei ausdrücklich als vertraulich klassifiziert wurden, oder die aufgrund der Umstände vernünftigerweise als vertraulich gelten.

15.2 Die Geheimhaltungs­pflicht gilt auch nach Beendigung des Vertrages vollumfänglich weiter, sofern im Vertrag nichts anderes vereinbart wurde.

16. Nichterfüllung, Schlechterfüllung und ihre Folgen

In allen in diesen AGB nicht ausdrücklich geregelten Fällen der Schlecht- oder Nichterfüllung, insbesondere wenn die Dienstleistungen durch Verschulden der idance GmbH vertragswidrig ausgeführt worden sind, ist der Kunde befugt, der idance GmbH für die betroffenen (Teil-) Dienstleistungen oder (Teil-) Lieferungen unter Androhung des Rücktritts für den Unterlassungsfall eine angemessene Nach­frist zu setzen. Verstreicht diese Nachfrist infolge Verschuldens der idance GmbH unbenützt, kann der Kunde hin­sichtlich der (Teil-) Dienstleistungen oder (Teil-) Lieferungen, die vertragswidrig ausgeführt worden sind oder deren vertragswidrige Ausführung bestimmt vorauszusehen ist, vom Vertrag zurücktreten und den darauf entfallenden Anteil bereits geleisteter Zahlungen zurückfordern. Die Haftungs­beschränkung gemäss Art. 18 dieser AGB gilt für die erwähnten Fälle entsprechend. Die Parteien nehmen zur Kenntnis und anerkennen, dass der Ausfall von einzelnen Dienstleistungsteilen der idance GmbH nicht als Schlecht- bzw. Nichterfüllung gemäss Ziff. 16 dieser AGB gilt und kein Ersatz der Kosten geschuldet ist, sofern die idance GmbH die entsprechenden Dienstleistungen innert angemessener Frist nachholt.

17. Vertragsbeendigung

17.1 Tritt der Kunde vor Abschluss des Auftrages oder vor Ablieferung bei Verkäufen vom Vertrag zurück, aus welchen Gründen auch immer, so schuldet er auf jeden Fall die volle Vergütung für bereits angefallenen Aufwendungen der idance GmbH zuzüglich eines angemessenen Gewinnanteils sowie unter Ausschluss irgendwelcher Abzüge, sofern nichts Weitergehendes vereinbart wurde. Die idance GmbH behält sich weitere Schaden­ersatz­forderungen ausdrücklich vor. Die Parteien anerkennen, dass bestimmte von der idance GmbH angebotenen Dienstleistungen eine bestimmte Teilnehmerzahl erfordern. Kann die Erbringung der Dienstleistung durch die idance GmbH infolge des Ausfalles von Teilnehmern nicht begonnen oder nicht beendet werden, kann die idance GmbH den entsprechenden Vertrag ohne weitere Kostenfolge um eins bis zwei Lektionen Kürzen, kündigen und schuldet keinen Schadenersatz irgendwelcher Art, wobei allfällig vom Kunden bereits geleistete Zahlungen für nicht mehr beziehbare Dienstleistungen zurückerstattet werden können.

Kündigt der Kunde ohne wesentlichen Grund einen Vertrag betreffend Dienstleistungen, die (i) ohne eine Mindestanzahl an Teilnehmern nicht durchgeführt werden können, (ii) bei denen ein Beitritt eines Ersatzteilnehmers nicht möglich ist, (iii) oder trotz Bemühungen kein Ersatzteilnehmer gefunden werden kann, ist die Kündigung zur Unzeit erfolgt und der Kunde ist zum Ersatz des daraus entstehenden Schadens - im Minimum zur Zahlung des gesamten vereinbarten Preises für die gekündigte Dienstleistung - verpflichtet, sofern vertraglich nichts anderes vereinbart wurde.

17.2 Fällt der Kunde vor Abschluss des Auftrages oder vor Ablieferung bei Verkäufen in Konkurs, so ist die idance GmbH berechtigt, ohne weiteres vom Vertrag zurückzutreten, wobei der Kunde bzw. sein Rechtsnachfolger in jedem Fall die volle Vergütung für die bereits angefallenen Aufwendungen zuzüglich eines an­ge­messenen Gewinnanteils sowie unter Ausschluss irgendwelcher Abzüge schuldet, sofern nichts Weitergehendes vereinbart wurde.

17.3 Bei schwerwiegenden Vertragsverletzungen sind die Parteien berechtigt, den Vertrag fristlos zu kündigen. Ist der Kunde die vertragsverletzende Partei, sind Ziff. 17.1 sowie 17.2 dieser AGB anwendbar.

17.4 In jedem Fall der Vertragsbeendigung bleibt der Kunde zur Bezahlung von sämtlichen offenen Rechnungen zugunsten der idance gmbH sowie zur Vergütung sämtlicher Aufwendungen der idance gmbH verpflichtet.

18. Haftungsausschluss

18.1 Alle Ansprüche des Kunden ausser den in diesen AGB ausdrücklich genannten, gleichgültig aus welchem Rechts­grund sie gestellt werden, insbesondere irgendwelche nicht ausdrücklich genannten Ansprüche auf Schadenersatz, Minderung oder Rücktritt vom Vertrag, sind ausgeschlossen. In keinem Fall bestehen Ansprüche des Kunden auf Ersatz von Schäden, die nicht am Liefergegenstand selbst entstanden sind oder direkt durch Dienstleistungen der idance GmbH verursacht wurden, wie namentlich Nutzungs­verluste, Verlust von Aufträgen, entgangener Gewinn sowie von anderen mittelbaren oder unmittelbaren Schäden, insbesondere von Mangelfolgeschäden. Diese Ein­schränk­ungen gelten nicht, im Rahmen des gesetzlich Zulässigen, für rechtswidrige Absicht bei kaufrechtlichen Verträgen sowie für rechtswidrige Absicht oder grobe Fahrlässigkeit bei allen anderen Vertragsarten, jedoch gelten sie uneingeschränkt für rechtswidrige Absicht oder grobe Fahrlässigkeit von Hilfs­personen.

18.2 Für Ansprüche des Kunden wegen mangelhafter Beratung und dergleichen oder wegen Verletzung irgendwelcher Neben­pflichten haftet die idance gmbH nur für rechtswidrige Absicht bei kaufrechtlichen Verträgen, sowie für rechtswidrige Absicht oder grobe Fahrlässigkeit bei allen anderen Vertragsarten.

18.3 Es ist Sache des Kunden, sich für die Dauer der Inanspruchnahme der Dienst­leistungen der idance GmbH genügend zu versichern. Jede Haftung der idance GmbH für nicht abgeschlossene Versicherungen des Kunden sowie für ungenügende Deckung der Versicherungen des Kunden, sei es für Eigen- oder Drittschäden, ist ausgeschlossen. Die Haftung der idance GmbH für Verlust oder Diebstahl von Gegenständen des Auszubildenden ist in jedem Fall bis auf vorsätzliches oder grobfahrlässiges Handeln der idance GmbH ausgeschlossen.

18.4 In sämtlichen Fällen, in der eine Haftung der Idance GmbH gemäss diesen AGB besteht, sei es aufgrund Schlechthaftung, Nichterfüllung und oder Mängelhaftung, gelten hinsichtlich eines eventuellen Schaden­ersatz­anspruches des Kunden und des Ausschlusses weiterer Haftungen die Bestimmungen von Ziff. 18.1, 18.2 sowie 18.3 dieser AGB und der Schaden­ersatzanspruch ist in jedem Fall begrenzt auf zehn Prozent des Vertragspreises der Lieferungen und oder der Dienstleistungen, für welche der Rücktritt erfolgt, maximal und insgesamt jedoch CHF 10000.-, sprich Schweizer­frankenzehntausend, für jede Art von Verträgen zwischen der idance GmbH und dem Kunden.

19. Teillieferungen und Teildienstleistungen

Werden von der idance GmbH Dienstleistungen erbracht, die vom Kunden schrittweise genützt werden, bzw. werden können, sind die Bestimmungen betreffend Schlecht- oder Nichterfüllung sowie Haftung jeweils gesondert auf die einzelnen Teildienstleistungen anzuwenden. Gleiches gilt für die Bestimmungen betreffend Abnahme und Gewährleistung bei Teillieferungen.

20. Rückgriffsrecht der idance GmbH

Werden durch Handlungen oder Unterlassungen des Kunden oder seiner Hilfspersonen Personen verletzt, Sachen Dritter beschädigt oder entstehen andere Schäden und wird aus diesem Grunde die idance GmbH in Anspruch genommen, steht dieser ein Rückgriffsrecht auf den Kunden zu. Der Kunde wird die idance GmbH vollumfänglich schadlos halten, insbesondere auch sämtliche Kosten für vor- und prozessuale Anwalts­kosten gemäss dem anwendbaren Tarif übernehmen.

21. Änderung der AGB

Diese AGB ersetzen alle bisherigen allgemeinen Geschäftsbedingungen der idance GmbH. Die idance GmbH behält sich das Recht vor, diese AGB jederzeit abzuändern. Für den Kunden sind die abgeänderten AGB nur soweit verbindlich, als die idance GmbH dem Kunden die abgeänderten AGB schriftlich angezeigt hat und der Kunde die abgeänderten AGB nicht innert zwei Wochen schriftlich ablehnt. Im Ablehnungsfall gelten die bisherigen AGB weiter.

22. Erfüllungsort, Gerichtsstand und anwendbares Recht

22.1 Gerichtsstand und Erfüllungsort für den Kunden und die idance GmbH ist Brugg (AG), Schweiz. Die idance GmbH ist jedoch berechtigt, den Kunden an dessen Wohnsitz/Sitz oder dem Erfüllungsort zu belangen.

22.2 Das Rechtsverhältnis untersteht dem materiellen Schweizer Recht unter Ausschluss der Kollisionsnormen des internationalen Privatrechts. Die Anwendbarkeit des UN-Abkommens vom 11. April 1980 über Verträge über den Internationalen Warenkauf ist ausgeschlossen.

AGB wurde von der Advokatur Campanile, Sonneggstrasse 76 in 8006 Zürich verfasst.

Tanzschule idance, Storchengasse 15, 5200 Brugg / Tel: 076 415 52 52 von Di - Fr 13:00 - 18:30h oder info@idance.ch
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