Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

1. Geltungsbereich

Für alle geschäftlichen Beziehungen und Rechtsgeschäfte zwischen der Tanzschule idance Aargau, Tanzschule idance Zürich, Tanzschule idance St. Gallen, Tanzschule idance Zug, Tanzschule idance Luzern, Tanzschule idance Chur und der Tanzschule idance Saanenland und dem Kunden gelten ausschließlich die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB).

2. Kursdurchführung

Falls nicht genügend Anmeldungen für einen Kurs vorliegen, behält sich die unter Punkt 1 aufgelisteten Tanzschulen das Recht vor, den Kurs um 1 Lektion (bei 3 Paaren) resp. 2 Lektionen (bei 2 Paaren) oder Zeiten zu kürzen. Ist nur 1 Paar anwesend, werden die Lektionen auf 50 Minuten gekürzt (es sind dann 4 Privatlektionen) oder der Kurs wird verschoben. Dies kann aus organisatorischen Gründen auch kurzfristig erfolgen.

3. Anmeldung / Übertragbarkeit

Die Kursanmeldung via Internet, Telefon, Multimedia, Tanzpartner, Kollegen und Tanzlehrer ist verbindlich. Der Besuch eines Kurses resp. Anlasses ist für den Teilnehmer persönlich.

4. Zahlungsbedingungen

Die Zahlung kann per TWINT, Überweisung oder Bar bis spätestens zur 1. Lektion bezahlt werden und müssen spätestens am ersten Kurstag auch beglichen sein. Clubverträge werden jeweils bis spätestens am 27. des Vormonats überwiesen. Für eine Bezahlung per Rechnung wird eine Bearbeitungsgebühr von CHF 10.-- berechnet. Hochzeitspaare bezahlen je nach Vertrag.

4.1. Für Zahlungen, die nicht fristgerecht eingetroffen sind, kann eine Mahngebühr von CHF 20.-- erhoben werden.

5. Abmeldung / Annullation

Abmeldungen von Kurslektionen oder Privatlektionen müssen bis um 9:00 Uhr vom Kurstag erfolgen. Nichterscheinen oder verspätete Abmeldungen werden vollumfänglich verrechnet. Einbezahlte Beträge können als übertragbare Gutscheine zurückerstattet werden, wenn aus gesundheitlichen Gründen (Arztzeugnis vorweisen) der Kurs, einzelne Lektionen, Pauschal-Arrangement oder sonstige Kurse nicht besucht werden können. Sollten aus Gründen wie Umwelteinflüsse, Viren, Pandemien etc. ein Kurs oder Privatlektion nicht durchgeführt werden können, werden die übrigen Lektionen als Gutschein ausgehändigt. Die besuchten Lektionen werden nach den offiziellen Preisen verrechnet.

5.1. Wurde ein Pauschalbetrag abgemacht (Privat-, Club-, Hochzeit- Royal- oder Memberkurs resp. Vertrag) und vom Kunde oder den unter Punkt 1 aufgelisteten Schulen resp. Fabienne oder Walter Charles Keller aufgelöst, werden einerseits für die vorherige Planung einen Pauschalbetrag von CHF 240.– wie auch die effektiven Lektions-Kosten gem. diesem Link verrechnet. Ein Guthaben wird als Gutschein ausbezahlt. Es können auch kurzfristig Showgruppen oder dergleichen aufgelöst werden, sollten sich einzelne Teilnehmer nicht nach der Philosophie der idance halten.

5.2. Wurden Videoaufnahmen und/oder Ablauf dem Kunden übergeben und dieser kommt dann nicht mehr, möchte dafür die Aufnahmen behalten, werden ebenfalls mindestens CHF 360.-- in Rechnung gestellt.

5.3. Was verstehen wir unter Privatlektionen?

  1. Privatlektionen sind Lektionen, die unter Aufsicht eines Leiters der unter Punkt 1 aufgelisteten Tanzschulen stattfinden.
  2. Privatlektionen können in einem regulären Kurs stattfinden, sofern ein 2. Leiter anwesend ist.
  3. Privatlektionen sind bei Pauschalbeträge Lektionen, um neue Figuren oder erlernte Figuren zu erlernen und/oder zu korrigieren. Wir nehmen unsere Abmachungen sehr ernst und erwarten, dass auch die Vertragspartner üben, bevor wir uns wieder Treffen
  4. Pauschale Hochzeits-Lektionen dauern 45 Minuten 

5.4. Ein Arrangement mit unserem DJ und der unter Punkt 1 erwähnten Tanzschulen, die eine Reduktion von bis zu CHF 600.– beinhaltet, wird bei einer Annulation in Rechnung gestellt.

5.5. Bei einer Auflösung der unter 5.1 aufgelisteten Vertragsarten werden die effektiven kosten gem. diesem Link verrechnet. Abgelaufene Verträge werden nicht automatisch verlängert, ausser es wurde mündlich oder schriftlich festgehalten.

5.6 Die unter 5.1 aufgelistete Vertragsarten haben ein Enddatum. Unbefristete Verträge gelten bis max. 10 Jahre nach Vertragsbeginn.

5.7. Umbuchungen / Kurswechsel

Es gelten die Regelungen gemäss Punkt 3 bis 5.5.

5.8. Tanzpartner

Bei einer Anmeldung ohne Tanzpartner wird von der Tanzschule idance, wenn möglich, ein Gegenpart gesucht. Bei Paaren ist nur in Absprache mit dem Kursleiter der Tanzschule idance erlaubt, neue oder Aushilfspartner mitzubringen, wenn bspw. der eigene Tanzpartner nicht vor Ort dabei sein kann.

5.9 Unfall / Krankheit        

Versäumte Lektionen wegen Krankheit oder Unfall können nachgeholt werden. Es gibt keine Bargeld-Rückerstattung. Je nach Grad des Unfalles resp. Krankheit können Gutscheine der unter Punkt 1 aufgelisteten Tanzschulen abgegeben werden.

5.10 Hochzeitspaare

Wenn ein Pauschalangebot ausgearbeitet wurde, werden nach der Hochzeit die, falls vorhanden, übrig gebliebenen Lektionen nicht in irgendwelcher Art und Weise zurückerstattet. Wenn die Kontaktaufnahme 3 Mal nachweislich im Abstand von 2 Wochen erfolglos durch die Tanzschulen unter Punkt 1 vorgenommen wurde, gilt die Vereinbarung als nichtig und es wird ebenfalls nichts zurückerstattet aufgrund der geleisteten Arbeit und Vorbereitungen für das Hochzeitspaar.

5.11 Club/Member/Showgruppe

Wenn der reguläre Vertrag abgelaufen ist und die Schüler/Showgruppenteilnehmer weiterhin in die Lektionen kommen, wird der Vetrag als stillschweigend weiterführend angesehen.

6. Versäumte Kurslektionen

Lektionen, die unentschuldigt nicht besucht werden, verfallen. Ausgenommen davon sind Lektionen in einem Paarkurs, welche gemäss Punkt 5 im Voraus dem Sekretariat via E-Mail info@idance.ch oder 076 415 52 52 gemeldet werden. Diese versäumten Lektionen können in einem anderen Paarkurs bis spätestens 2 Wochen nach Kursende nachgeholt werden. Es gibt in keinem Fall eine Rückvergütung oder eine Gutschrift. Sollte kein passender Parallelkurs stattfinden, kann die verpasste Lektion in einer 20-minütigen Privatlektion nachgeholt werden. Solo Tanzkurse wie HipHop oder Ladystyle Kurse können die Lektionen angehängt werden vorausgesetzt die Abmeldung erfolgte wie in Punkt 5 beschrieben und es gibt keine Parallelkurse.

7. Kursreduktionen

Vergünstigungen, Werbeprämien sowie Gutscheine aus Aktionen wie Broschüren, Auftritte (also NICHT gekaufte Gutscheine), können nur bis zu einem bestimmten Betrag kumuliert werden und sind nur für Anfänger- und Einsteigerkurse gültig.

Member-Card-Besitzer zahlen 50% für Workshops, min. CHF 10.- pro Workshop.

8. Reglemente und Hausordnung

Da in der heutigen Zeit nicht nur dem Kunde kurzfristig was dazwischen kommen kann, werden die idance-Leiter für jeden einzelnen Kurs eine Whats-App Gruppe erstellen, bei denen, wenn nötig, nur die Admins Nachrichten versenden können. Nach Beendigung des Kurses werden die Teilnehmer von der Whats App Gruppe gelöscht. Es werden auch keine Werbungen versendet.

Bitte nicht mit Strassenschuhen auf der Tanzfläche in den unter Punkt 1 aufgelisteten Tanzschulen tanzen.

9. Versicherung

Die Versicherung ist Sache der Kursteilnehmer/Innen. Es wird keine Haftung für jegliche Art von Unfällen und Verletzungen übernommen. Für Diebstahl und Verlust von Gegenständen kann die unter Punkt 1 aufgelisteten Tanzschulen nicht haftbar gemacht werden.

10. Programm- und Preisänderungen

Programm- und Preisänderungen sowie Änderungen in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen bleiben vorbehalten.

11. Gerichtsstand

Die AGB unterstehen ausschliesslich schweizerischem Recht. Gerichtsstand ist Lenzburg / Schweiz. Die unter Punkt 1 aufgelisteten Tanzschulen sind jedoch berechtigt, den Kunden an dessen Wohnort/Wohnsitz oder dem Erfüllungsort zu belangen.
(Stand 01.04.2022)

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